Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein Stollen „Hohe Aussicht“, Schacht „Henriette“, Verbandsgemeinde Kirchen, Kreis Altenkirchen, sowie der Stollen „Freudenzeche“, „Bergsegen“, „Beerberg“ und den Quellsammelschächten „Dreiborntal 1 – 4“, Stadt Siegen vom 10.08.2005
§ 2
Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den
dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.