Historische SGV. NRW.

Satzung des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2006 vom 09.03.2006

Obsolet durch Zeitablauf.




§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe im Haushaltsjahr 2005 aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB IX unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2005 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Abs. 6 des SGB IX.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 116.

Obsolet durch Zeitablauf.

Fn2

GV. NRW. ausgegeben am 29. März 2006