Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (PrGS. S. 585) vom 23.05.2006

Diese Änderung ist in der aktuellen Gesamtfassung der Geschäftsanweisungen in der aktuellen SGV. NRW. enthalten.




§ 4

Das nach §§ 21 und 27 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (PrGS. S. 585) erforderliche Benehmen mit der Staatsbehörde ist hergestellt.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 384, ausgegeben am 16. August 2006.

Diese Änderung ist in der aktuellen Gesamtfassung der Geschäftsanweisungen in der aktuellen SGV. NRW. enthalten.