Historische SGV. NRW.
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§ 3
Anträge
(1) Anträge gem. § 1 Abs. 3 dieser Satzung können die Arbeitsgemeinschaften schriftlich an die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) stellen.
(2) Die Anträge müssen nach den Fördergegenständen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 a) bis g) aufgeschlüsselt sein und eine inhaltliche Beschreibung sowie einen Finanzierungsplan enthalten; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen.
(3) Den Anträgen für eine Projektförderung sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen. Es ist eine Erklärung beizufügen, dass vor Bekanntgabe des Bescheides mit dem Projekt nicht begonnen wird.
GV. NRW. S. 127, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2008. Aufgehoben durch Satzung vom 15. Juli 2011 (GV. NRW. S. 380), in Kraft getreten am 30. Juli 2011. |
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