Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 15. Juli 2011 (GV. NRW. S. 380), in Kraft getreten am 30. Juli 2011.

 

§ 3
Anträge

(1) Anträge gem. § 1 Abs. 3 dieser Satzung können die Arbeitsgemeinschaften schriftlich an die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) stellen.

(2) Die Anträge müssen nach den Fördergegenständen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 a) bis g) aufgeschlüsselt sein und eine inhaltliche Beschreibung sowie einen Finanzierungsplan enthalten; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen.

(3) Den Anträgen für eine Projektförderung sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen. Es ist eine Erklärung beizufügen, dass vor Bekanntgabe des Bescheides mit dem Projekt nicht begonnen wird.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 127, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2008.

Aufgehoben durch Satzung vom 15. Juli 2011 (GV. NRW. S. 380), in Kraft getreten am 30. Juli 2011.