Historische SGV. NRW.

20 / 32

Aufgehoben durch Verordnung vom 23. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 686), in Kraft getreten am 11. November 2014.

 

§ 19
Rechenschaftsbericht

(1) Mindestens einmal im Jahr wird eine Bewohnerversammlung abgehalten, bei der der Beirat einen Tätigkeitsbericht abgeben muss.

(2) Die Bewohner sind berechtigt, zur Bewohnerversammlung Personen ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

(3) Auf Verlangen des Beirats muss auch die Einrichtungsleitung an der Sitzung teilnehmen oder aber auf einzelne Fragen der Bewohnerversammlung Antwort geben.

Kapitel 3
Aufgaben des Beirates

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 738, in Kraft getreten am 10. Dezember 2008.

Aufgehoben durch Verordnung vom 23. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 686), in Kraft getreten am 11. November 2014.