Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 3
Offenlegung von Vergütungen bei Beteiligungen
des öffentlich-rechtlichen Unternehmens

(1) Bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten und des öffentlichen Rechts, an denen das öffentlich-rechtliche Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, wirkt es darauf hin, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge, Leistungszusagen und Leistungen entsprechend § 2 angegeben werden. Das Gleiche gilt, wenn das öffentlich-rechtliche Unternehmen nur zusammen mit dem Land, Gemeinden oder Gemeindeverbänden, einem Sparkassen- und Giroverband, einem Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts im Sinne des § 65a der Landeshaushaltsordnung oder einem Unternehmen in der Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts im Sinne des Satzes 1 unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Die auf Veranlassung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens gewählten oder entsandten Mitglieder setzen diese Verpflichtung um.

(2) Ist das öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht mehrheitlich, jedoch in Höhe von mindestens 25 vom Hundert an einem Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 unmittelbar oder mittelbar beteiligt, soll es auf eine Veröffentlichung entsprechend Absatz 1 hinwirken.

(3) Das öffentlich-rechtliche Unternehmen soll sich an der Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten und des öffentlichen Rechts oder an einem bestehenden Unternehmen dieser Rechtsformen nur beteiligen, wenn gewährleistet ist, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge und Leistungszusagen entsprechend § 2 Absatz 1 angegeben werden.

(4) § 112 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 950, in Kraft getreten am 31. Dezember 2009; geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 624), in Kraft getreten am 16. Oktober 2014.

Fn 2

§ 5 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 624), in Kraft getreten am 16. Oktober 2014.