Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 2. Juni 2017 (GV. NRW. S. 678), in Kraft getreten am 21. Juli 2017.

 

§ 13
Aufgaben der Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse beraten die Beschlüsse der Medienkommission im jeweiligen Aufgabenbereich vor und berichten der Medienkommission. Im Einzelfall kann die Medienkommission eine Angelegenheit auch an Ausschüsse überweisen.

(2) Ausschüsse können gemeinsam tagen.

(3) Beraten mehrere Ausschüsse eine Vorlage, so treffen deren Vorsitzende alle erforderlichen Maßnahmen, die zur sachgerechten und zügigen Durchführung der Beratungen in jedem beteiligten Ausschuss angezeigt sind. Die Direktorin/Der Direktor trägt dafür Sorge, dass alle Mitglieder der beteiligten Ausschüsse unverzüglich alle Beratungsunterlagen erhalten, die einem der beteiligten Ausschüsse vorliegen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 205, in Kraft getreten am 16. April 2011; geändert durch Änderungssatzung vom 28. August 2015 (GV. NRW. S. 669), in Kraft getreten am 12. September 2015.
Aufgehoben durch Satzung vom 2. Juni 2017 (GV. NRW. S. 678), in Kraft getreten am 21. Juli 2017.

Fn 2

§ 20 geändert durch Änderungssatzung vom 28. August 2015 (GV. NRW. S. 669), in Kraft getreten am 12. September 2015.