Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1
Stiftung

Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Brandschutz im Land Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung einer pflichttreuen Dienstzeit wird ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. April 2016 (GV. NRW. S. 90).