Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Minister

für Inneres und Kommunales

Der Justizminister

Für den Finanzminister

der Minister

für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Die Ministerin

für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 11. Februar 2017 (GV. NRW. S. 239).