Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 3

Die Stadt Straelen und die Gemeinde Herongen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Straelen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 152.