Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 1

(1) Die Stadt Emmerich und die Gemeinden Borghees, Hüthum, Klein-Netterden (Amt Elten), Dornick, Praest und Vrasselt (Amt Vrasselt) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Emmerich und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Die Ämter Elten und Vrasselt werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Elten ist die Gemeinde Elten; Rechtsnachfolgerin des Amtes Vrasselt ist die Stadt Emmerich.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 418.