Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 18.6.2004 (GV. NRW. S. 415); in Kraft getreten am 30. Juli 2004.

 

§ 6
Beauftragung anerkannter Radiowerkstätten

Die Veranstaltergemeinschaft kann mit Produktionshilfe auch eine anerkannte Radiowerkstatt oder zusammengeschlossene anerkannte Radiowerkstätten beauftragen. Dabei kann auch die Bereitstellung von geeignetem Beratungspersonal vereinbart werden. Die anerkannten Radiowerkstätten verpflichten sich, den Gruppen im Sinne des § 24 Abs. 4 LRG NW Produktionshilfen entsprechend den Vorschriften der §§ 2 und 3 dieser Satzung zu gewähren.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1994 S. 432.
Aufgehoben durch Satzung vom 18.6.2004 (GV. NRW. S. 415); in Kraft  getreten am 30. Juli 2004.

Fn2

SGV. NW. 2251.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 27. Juni 1994.