Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.

 

§ 8
Durchführung

(1) Die Landesregierung, die LfR, die Hörfunkveranstalter und die Diensteanbieter arbeiten bei der Durchführung des Versuchs zusammen.

(2) Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen die Begleitforschung der Landesregierung und die von anderen verantworteten zusätzlichen Untersuchungen aufeinander abgestimmt werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1996 S. 385.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.

Fn 2

SGV. NW. 2251.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 11. Oktober 1996.