Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Artikel 7 der Verordnung zur Neufassung der Verordnungen zum Landesplanungsgesetz v. 10. Mai 2005 (GV. NRW. S. 506), in Kraft getreten am 26. Mai 2005.

 

§ 5
Überleitungsvorschriften

(1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits förmlich eingeleiteten Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Gebietsentwicklungsplänen und Braunkohlenplänen werden nach bisherigem Recht weitergeführt.

(2) Für nach Inkrafttreten dieser Verordnung neu einzuleitende Verfahren zur Änderung von Gebietsentwicklungsplänen, die eine ausschnittsweise Änderung zeichnerischer Darstellungen flächendeckender genehmigter oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung förmlich eingeleiteter Gebietsentwicklungspläne bzw. räumlicher Teilabschnitte beinhalten, ist das Planzeichenverzeichnis der Anlage 1 zur 3. DVO zum Landesplanungsgesetz vom 5. Februar 1980 (GV. NW. S. 149) (Fn 3) zugrundezulegen. Für die Änderung von Gebietsentwicklungsplänen für Vorhaben, deren Gegenstand im Gebietsentwicklungsplan darzustellende Vorhaben der Raumordnungsverordnung - RoV - oder Straßen sind, gilt Anlage 1 dieser Verordnung.

(3) Die übergangsweise Anwendung des Planzeichenverzeichnisses der Anlage 1 der 3. DVO von 1980 gemäß Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 endet mit der nächsten gemäß § 15 Abs. 5 LPlG erforderlichen periodischen Änderung der flächendeckenden Gebietsentwicklungspläne für die Regierungsbezirke bzw. deren räumliche Teilabschnitte, spätestens aber am 31. 12. 1999.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1995 S. 144; geändert durch Artikel 87 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306), in Kraft getreten am 28. April 2005.

Aufgehoben durch Artikel 7 der Verordnung zur Neufassung der Verordnungen zum Landesplanungsgesetz v. 10. Mai 2005 (GV. NRW. S. 506), in Kraft getreten am 26. Mai 2005.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

SGV. NW. 230.

Fn 4

§ 6 neu gefasst durch Artikel 87 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306); in Kraft getreten am 28. April 2005.

Fn 5

GV. NW. ausgegeben am 15. März 1995.