Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 18
Mitteilungspflicht

Die für die Glücksspielaufsicht und für die Erteilung der Konzessionen zuständige Behörde ist verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber der Finanzbehörde mitzuteilen, soweit die Kenntnisse für die Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen erforderlich sind.

Teil 5
Steuern

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258).