Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

19 / 40

§ 19
Steuergegenstand

(1) Im Internet angebotene Online-Casinospiele unterliegen der Online-Casinospielsteuer, wenn sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes veranstaltet werden. Dies ist der Fall, wenn die Spielerin oder der Spieler die zur Entstehung des Spielvertrages erforderlichen Handlungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes vornimmt. Erfolgt die Spielteilnahme an einem Online-Casinospiel über ein Spielkonto nach § 6a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an einem im Inland auf Grundlage des § 22c Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erlaubten Angebot, gelten die Handlungen als in dem Land der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen, welches das Online-Casinospiel selbst veranstaltet, erlaubt oder konzessioniert hat.

(2) Online-Casinospiele im Sinne des Absatzes 1 sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258).