Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 20
Bemessungsgrundlage

(1) Die Online-Casinospielsteuer bemisst sich nach dem Bruttospielertrag. Bruttospielertrag ist der Betrag, um den der Spieleinsatz den Gewinn der Spielerinnen und Spieler übersteigt, der diesen nach den Spielregeln zusteht.

(2) Spielverluste eines Spieltags werden mit den Bruttospielerträgen des laufenden Kalendermonats verrechnet.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258).