Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 21
Steuersatz

Die Online-Casinospielsteuer beträgt 30 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 20. Die Online-Casinospielsteuer erhöht sich für den Teil der Bruttospielerträge, der 15 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigt, auf 55 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 20.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258).