Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 28
Zuständigkeit für die Besteuerung von Online-Casinospielen

Das örtlich zuständige Finanzamt für die Besteuerung von Online-Casinospielen wird durch Rechtsverordnung des für Finanzen zuständigen Ministeriums bestimmt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. März 2022 (GV. NRW. S. 258).