Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 5.4.2024

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§ 8
Verfahren zu wesentlichen mittelstandsrelevanten Vorschriften gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes

Für das Verfahren und die Anforderungen an die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand im Fall einer Beauftragung der Clearingstelle nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes gelten die § 4 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 1, § 5 und § 7 entsprechend. Der Zeitraum, in dem die Prüfung zu erfolgen hat, wird jeweils im Einzelfall festgelegt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. Mai 2022 (GV. NRW. S. 681).