Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 9
Bericht der Clearingstelle Mittelstand

(1) Die Clearingstelle Mittelstand berichtet einmal jährlich dem Mittelstandsbeirat gemäß § 10 des Mittelstandsförderungsgesetzes über ihre Arbeit und über deren Ergebnisse.

(2) Der Mittelstandsbeirat bewertet auf der Grundlage dieses Berichts der Clearingstelle nach § 10 Absatz 1 des Mittelstandsförderungsgesetzes die Inhalte der Clearingverfahren und berichtet dem zuständigen Landtagsausschuss im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium über das Ergebnis seiner Beratungen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. Mai 2022 (GV. NRW. S. 681).