Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

 

§ 7
Förderung örtlicher Medienkompetenznetzwerke

(1) Die LfM kann Zuschüsse zu örtlichen Medienkompetenznetzwerken gewähren unter der Voraussetzung, dass in der Regel mindestens zwei unterschiedliche Bürgermedien nach Abschnitt VIII LMG NRW zusammen mit weiteren örtlichen Partnern, insbesondere anerkannten Bildungseinrichtungen ein solches Netzwerk bilden. Von der Regelvoraussetzung kann abgewichen werden, sofern unterschiedliche Bürgermedien im örtlichen Bereich nicht zur Verfügung stehen.

(2) Örtliche Medienkompetenznetzwerke sollen die technischen Ressourcen und gestalterischen Qualifikationen der an einem Ort vorhandenen Bürgermedien zusammenfassen, um der Bevölkerung einen Ansprechpartner für ein umfassendes und methodisch-didaktisch integriertes Qualifizierungsangebot zu unterbreiten, das entsprechende Verbreitungsmöglichkeiten in lokalen Netzwerken und im Internet einschließt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 6, in Kraft getreten am 14. Januar 2004.

Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

Fn 2

SGV. NRW. 2251.

Fn 3

§ 18 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.