Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

 

§ 9
Förderung der Erprobung und Nutzung
neuer Verbreitungsplattformen

(1) Die LfM kann Zuschüsse zur Erprobung und Nutzung neuer Verbreitungsplattformen, insbesondere digitaler Plattformen inklusive Internet gewähren, sofern sich verschiedene Bürgermedien dazu zusammenschließen.

(2) Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern ein multimediales Qualifizierungs- und Nutzungsangebot zu unterbreiten, neue Formen der Bürgerkommunikation zu entwickeln und die Eignung unterschiedlicher neuer technischer Verbreitungswege zu erproben.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 6, in Kraft getreten am 14. Januar 2004.

Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

Fn 2

SGV. NRW. 2251.

Fn 3

§ 18 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.