Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

 

§ 12
Anträge

(1) Anträge gem. § 2 dieser Satzung können die in § 72 Abs. 1 LMG NRW genannten Gruppen oder die anerkannten Radiowerkstätten schriftlich an die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) stellen.

(2) In den Fällen des § 2 dieser Satzung werden die Zuschüsse vierteljährlich entsprechend dem nachgewiesenen Sendevolumen gewährt.

(3) Anträge gem. § 6 dieser Satzung müssen nach den Buchstaben a - f aufgeschlüsselt sein und eine inhaltliche Beschreibung sowie einen Finanzierungsplan enthalten; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen.

(4) Den Anträgen für eine Projektförderung sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen. Es ist eine Erklärung beizufügen, dass vor Bekanntgabe des Bescheides mit dem Projekt nicht begonnen wird.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 6, in Kraft getreten am 14. Januar 2004.

Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008.

Fn 2

SGV. NRW. 2251.

Fn 3

§ 18 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.