Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 05.02.2004 16:06:48.

 

§ 5
Angemessene Eigenleistung

(1) Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist der Nachweis einer angemessenen Eigenleistung der Arbeitsgemeinschaft.
Einzelheiten werden in den Richtlinien geregelt.

(2) Die Eigenleistung der Arbeitsgemeinschaft kann sich aus Einnahmen, geldwerten Erträgen, Spenden und Schenkungen von Mitgliedern oder Dritten sowie aus Mitgliedsbeiträgen, Entgelten, Bereitstellung von Sachmitteln und Gebühren ergeben.

(3) Sponsoring des Offenen Kanals ist zulässig.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 85.Aufgehoben durch Satzung vom 12. Dezember 2003 (GV. NRW. 2004 S. 6); in Kraft getreten am 14. Januar 2004.

Fn 2

SGV. NRW. 2251.

Fn 3

GV. NRW. ausgegeben am 30. März 2001.