Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 5.4.2024

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§ 7
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Verordnung ist auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Über das Ergebnis der Überprüfung wird die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2010 unterrichtet.

Der Präsident
des Landesumweltamtes
Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 345, in Kraft getreten am 29. Juli 2006.

Fn2

SGV. NRW. 7123