Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 23
Buchführung

Die LVR-Kliniken führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Besondere Vorschriften des Bundes und des Landes sind zu beachten.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 796, in Kraft getreten am 18. Dezember 2009.