Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 5
Anwendungsbereich, Inkrafttreten der Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und findet frühestens für die Laufbahnprüfungen der Forstreferendarinnen und –referendare Anwendung, die ihre Ausbildung im Jahr 2008 begonnen haben oder nach diesem Zeitpunkt beginnen. Die erste gemeinsame Prüfung findet somit erstmals im Jahr 2010 statt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 373.