Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1999 (GV. NRW. S. 468) außer Kraft.

Der Regierungspräsident Düsseldorf

Jürgen  B ü s s o w

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 504, in Kraft getreten am 31. August 2010.