Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. April 2017 durch Gesetz vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273), in Kraft getreten am 18. Februar 2017.

 

§ 3
Beschlussfassung

Der Beschluss über die Empfehlung bedarf einer Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des beratenden Ausschusses für das Mindestentgelt. Kommt ein mehrheitlicher Beschluss über die Empfehlung nicht zustande, so ist dies unter ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Positionen schriftlich an das für Arbeit zuständige Ministerium mitzuteilen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 176, in Kraft getreten am 1. Mai 2012.

Außer Kraft getreten am 1. April 2017 durch Gesetz vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273), in Kraft getreten am 18. Februar 2017.