Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

(1) Die Prüfungsordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt gleichzeitig die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446) außer Kraft.

(3) Die Ausbildung und Prüfung der vor dem 1. August 2014 eingestellten Auszubildenden richtet sich nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.

Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. August 2014 (GV. NRW. S. 325).