Historische SGV. NRW.
1 / 2 |
§ 1
Höhe der Jagdabgabe
Die mit der Gebühr für den Jagdschein zu zahlende Jagdabgabe wird für jedes Jahr der Geltungsdauer des Jahresjagdscheins auf 45 Euro, für jedes Jahr der Geltungsdauer des Jahresfalknerjagdscheins und des Jahresjagdscheins für Jugendliche auf 22,50 Euro, für den Tagesjagdschein und für den Tagesfalknerjagdschein auf 12 Euro festgesetzt.
In Kraft getreten am 29. Mai 2015 (GV. NRW. S. 469). |