Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

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§ 3

Unter den Voraussetzungen der Richtlinien über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege wird die inklusive LVR-IBIK-Pauschale in Höhe von 5 000 € je Kind mit (drohender) Behinderung als zweckgebundener Festbetrag für ein Kindergartenjahr gewährt.

Antragsverfahren, Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweis und Prüfung der Verwendung der inklusiven LVR-IBIK-Pauschale bestimmen sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zur „Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege“.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. April 2016 (GV. NRW. S. 193).