Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 5
Ausschüsse, Arbeitskreise

(1) Die Delegiertenversammlung kann zu ihrer Beratung und zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse bilden. Das Recht des Verbandsrates, Arbeitskreise zu bilden, bleibt unberührt.

(2) Die Delegiertenversammlung bildet mindestens folgende Ausschüsse:

- Rechts- und Wahlprüfungsausschuss

- Wirtschaftsplanausschuss

- Veranlagungsausschuss

(3) Die Ausschüsse sollen so zusammengesetzt sein, daß die an dem jeweiligen Aufgabengebiet (§ 2 ErftVG) interessierten Mitgliedergruppen angemessen vertreten sind. Für die Ausschussmitglieder können Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden. Personen, die der Delegiertenversammlung nicht angehören, können als Ausschussmitglieder gewählt werden, wenn sie gemäß § 16 ErftVG wählbar sind. Zu den Beratungen können die Ausschüsse auch außerhalb des Verbandes stehende Fachleute hinzuziehen oder zulassen.

(4) Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, sowie die Stellvertreterin oder den Stellvertreter. Für die Wahl gelten die Bestimmungen für die Wahl der oder des Verbandsratsvorsitzenden sinngemäß.

(5) Die Organmitglieder können an den Beratungen der Ausschüsse, denen sie nicht als Mitglied angehören, teilnehmen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 1993 S. 978, geändert durch Änderung d. Satzung v. 1.10.1998 (GV. NRW. S. 589), 6.12.2001 (GV. NRW. S. 861), 21.6.2004 (GV. NRW. S. 422); Änderungssatzung vom 6. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 710); Satzung vom 13. Dezember 2016 (GV. NRW. 2017 S. 278).

Fn 2

SGV. NW. 77.

Fn 3

§ 18 Abs. 1 neu gefasst durch SatzÄnd. vom 21.6.2004 (GV. NRW. S. 422).

Fn 4

Die SatzÄnd. tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. (GV. NRW. ausgegeben am 21. Dezember 2001).

Fn 5

§ 9 Absatz 1 geändert durch Satzungsänderung vom 6. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 710).

Fn 6

§§ 10 und 15 geändert, § 10a eingefügt durch Satzung vom 13. Dezember 2016 (GV. NRW. 2017 S. 278).