Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 11
Aufstellung und Prüfung der Jahresrechnung

(1) Der Vorstand stellt über alle Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres eine Rechnung auf und leitet sie in der ersten Hälfte des folgenden Haushaltsjahres mit allen Unterlagen der von der Verbandsversammlung oder vom Verbandsausschuß bestimmten Prüfstelle zu. Die Aufsichtsbehörde kann wegen geringen Umfangs des Haushalts einen längeren Prüfungszeitraum bestimmen oder den Verband ganz von der Prüfung freistellen. Ist der Verband von der Prüfung freigestellt, hat die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuß mindestens eine Kassenprüferin oder einen Kassenprüfer zu wählen, die oder der die Aufgaben der Prüfstelle wahrnimmt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob

1. nach der Rechnung der Haushaltsplan eingehalten wurde,

2. die einzelnen Einnahme- und Ausgabebeträge der Rechnung ordnungsgemäß, insbesondere durch Belege, nachgewiesen sind und

3. die Rechnungsbeträge mit den Vorschriften dieses Gesetzes, der Satzung und sonstiger Vorschriften in Einklang stehen.

(2) Die Aufsichtsbehörde kann anordnen, daß die Haushaltsführung/Wirtschaftsführung des Verbandes durch eine von ihr zu bestimmende Stelle auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft wird. Die Kosten trägt der Verband.

Fußnoten:

Fn 1

Artikel 11 des Gesetzes vom 7. 3. 1995 (GV. NW. S. 248); geändert durch Artikel 149 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306), in Kraft getreten am 28. April 2005; Artikel 28 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016.

Fn 2

§ 16 neu angefügt durch Artikel 149 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306); in Kraft getreten am 28. April 2005; umbenannt in § 17 und neu gefasst durch Artikel 28 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016.

Fn 3

Fünfter Teil mit § 16 (neu) eingefügt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016.