Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 5.4.2024

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§ 47
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte vom 12. September 2005 (GV. NRW. S. 804), die zuletzt durch Verordnung vom 4. Dezember 2017 (GV. NRW. S. 918) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter sowie für nach Abschnitt 5 oder 6 zugelassene Beamtinnen und Beamte, deren Ausbildung vor dem 1. August 2019 begonnen hat setzen ihre Ausbildung nach den bisher geltenden Vorschriften fort und legen ihre Prüfung nach den bisher geltenden Vorschriften ab.

Der Minister der Justiz

des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis:

Vollzitat, starrer Verweis: „Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte vom 26. Juni 2019 (GV. NRW. S. 305)“

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. August 2019 (GV. NRW. S. 305).