Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 7
Satzung

(1) Die WKL geben sich in Abstimmung mit dem Direktor des LWL jeweils eigene Kommissionssatzungen.

(2) In den einzelnen Kommissionssatzungen sind insbesondere auch Regelungen über die Durchführung von Wahlen, die Beschlußfassung und das Stimmrecht zu schaffen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1992 S. 438.

Fn2

SGV. NW. 2022.

Fn3

Bei den Geschlechtsbezeichnungen ist das nicht genannte Geschlecht jeweils selbstverständlich mitgemeint.

Fn4

§ 15 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.

Fn5

GV. NW. ausgegeben am 27. November 1992.