Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 16.3.2024
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§ 1
Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen.
GV. NRW. 2004 S. 121. |
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SGV. NRW. 215. |