Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist auch für Unternehmen zuständig, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln und die Bezirksregierung Münster für Unternehmen, die ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold haben. Soweit Unternehmen keinen Sitz im Land Nordrhein-Westfalen haben, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2004 S. 121.

Fn 2

SGV. NRW. 215.