Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 29. August 2017 MBl. NRW. 2017 S. 846
Historisch:
Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen Bek. d. Innenministeriums v. 28.1.1993 -II C 1 - 2330
Geschäftsordnung der
Koordinierungsgruppe der Landesregierung
für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen
Bek. d.
Innenministeriums v. 28.1.1993 -II C 1 - 2330
Allgemeines
Großschadensereignisse und großflächige
Gefahrenlagen, die ein Zusammenwirken verschiedener für die Gefahrenabwehr
zuständiger Ressorts zum wirksamen Einsatz überregionaler Hilfe erfordern,
bedürfen in der Regel einer ressortübergreifenden Koordination.
Ferner ist es angesichts des immer weiter anwachsenden technisch-industriellen
Gefährdungspotentials erforderlich, regelmäßig Planübungen durchzuführen und
aus den hieraus gewonnenen Ergebnissen gemeinsame Strategien für eine wirksame
Gefahrenabwehr auf Landesebene zu entwickeln.
Hierzu wird eine interministerielle Koordinierungsgruppe (KG) eingerichtet.
Die Ressortzuständigkeiten bleiben unberührt.
Die KG ist durch das Innenministerium einzuberufen, wenn das von einem
relevanten Schadensereignis überwiegend betroffene Ressort dies für
erforderlich hält. Jedes Ressort bleibt für die in seinem Geschäftsbereich zu
treffenden Maßnahmen zuständig.
Aufgaben
Die KG hat die
Aufgabe,
- die von den betroffenen Fachressorts zu treffenden Maßnahmen abzustimmen,
- allgemeine Empfehlungen zu erarbeiten, die umgehend an die für die Umsetzung
zuständigen Behörden und Dienststellen zu übermitteln sind,
- Informationen zu sammeln und geordnet an die zuständigen Behörden und
Dienststellen zu übermitteln,
- Planspiele und Übungen zu konzipieren, durchzuführen und auszuwerten.
Mitglieder
Der KG gehört je
ein Vertreter der folgenden Ressorts an:
- Minister und Chef der Staatskanzlei
- Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
- Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
- Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung
- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hinzuziehung anderer Personen
Der KG ist es unbenommen, bei Bedarf weitere Ressorts zu ihren Aktivitäten
hinzuzuziehen.
Weitere organisatorische Regelungen
5.1
Geschäftsstelle der KG
Das Innenministerium führt die Geschäfte der KG und stellt hierfür das
benötigte Personal, die Räume und die Kommunikationswege zur Verfügung.
5.2
Sitzungsort
Die Sitzungen der Koordinierungsgruppe finden statt im Dienstgebäude des
Innenministeriums NRW, Haroldstraße 5, Raum 182.
Vorsitz
Den Vorsitz führt das Innenministerium.
Niederschriften
Die wesentlichen Besprechungsinhalte werden protokolliert. Die
Ergebnisniederschriften werden allen Mitgliedern der KG zugeleitet.
Jedes Ressort benennt dem Innenministerium einen ständigen Ansprechpartner
nebst Vertretung und stellt deren Erreichbarkeit sicher.
MBl. NRW. 1993 S. 558, geändert durch RdErl. v. 6.5.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 625).