Aufgehoben durch RdErl. v. 22.12.2004 - MBl.NRW. 2005 S. 51.
Fahrkostenerstattung
Verfahrenshinweise unter
Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bahn AG
RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.08.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat
ihr zum 15.12.2002 eingeführtes neues Preissystem zum 01.08.2003 modifiziert.
Die folgenden Ausführungen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen
Merkmale der neuen Tarife und Hinweise zur einheitlichen Anwendung hinsichtlich
der reisekostenrechtlichen Bestimmungen.
1.
Allgemeines
Firmenkundenprogramm der Bahn (sog. bahn.corporate)
Das Land NRW erhält als Firmenkunde einen
umsatzabhängigen Firmenrabatt „Land“ von derzeit 9%. Dieser Firmenrabatt wird
auf die Normalpreise und zusätzlich auch auf die BahnCard
25, die BahnCard 50, sowie auf Mitfahrerrabatte
gewährt.
2.
Überblick zur
Tarifstruktur
2.1
Normalpreise
Die Normalpreise werden nach Produktklassen
(Zugarten) wie folgt differenziert:
- Produktklasse ICE
- Produktklasse IC/EC
- Produktklasse C (Nahverkehr: InterRegio, Regionalexpress-
und Regionalzüge)
Fahrkarten zu Normalpreisen können auch direkt
vor Abfahrt oder noch im Zug (hier allerdings zum erhöhten Bordpreis) erworben
werden. Hierbei besteht volle Flexibilität auch für Einzelfahrten (keine Zug-
oder Wochenendbindung, separate Buchung der Hin- und Rückfahrt möglich).
Im Nahverkehr können Einzelzuschläge für IC/EC
nicht mehr gelöst werden. Dies ist nur noch für Zeitkarten möglich.
2.2
Sparpreise
Sparpreis 25
Bei dem Sparpreis 25 wird ein Rabatt von 25%
auf den Normalpreis gewährt. Er muss mindestens 3 Tage im Voraus für die Hin-
und Rückfahrt gebucht werden. Es besteht Zug-, aber keine Wochenendbindung. Der
Mindestpreis beträgt 45,20 € (1. Klasse) / 30 € (2. Klasse).
Sparpreis 50
Bei dem Sparpreis 50 wird ein Rabatt von 50%
auf den Normalpreis gewährt. Er muss mindestens 3 Tage im Voraus für die Hin-
und Rückfahrt gebucht werden. Es besteht Zug- und Wochenendbindung (Nacht von
Samstag auf Sonntag muss einbezogen sein oder die Hin- u. Rückfahrt erfolgt samstags
oder sonntags). Der Mindestpreis beträgt 45,20 € (1. Klasse) / 30 € (2.
Klasse).
Bei den Sparpreisen
gibt es keine Kombinationsmöglichkeit mit dem Firmenrabatt. Die Kontingente für
die Sparpreise unterscheiden sich nach der Auslastung der Züge.
Der Plan&Spar 10 wird ab dem 01.08.2003 nicht mehr
angeboten.
2.3
BahnCard
2.3.1
BahnCard ab 01.08.2003
Ab dem 01. August 2003 werden drei
unterschiedliche BahnCards angeboten. Sie sind nicht
übertragbar und gelten für zwölf Monate ab Kaufdatum. Ein Umstieg auf eine BahnCard einer höheren Kategorie ist jederzeit möglich. Sie
gelten für die Benutzung in der jeweiligen Wagenklasse an allen Tagen und in
den unter 2.1 genannten Zügen der DB AG. Die Anerkennung im Verbundtarif ist
jeweils gesondert geregelt.
BahnCard 25
Die Ermäßigung beträgt 25% auf den Normalpreis
abzüglich des Firmenrabattes (Normalpreis abzüglich Firmenrabatt, abzüglich BahnCard-Rabatt von 25%). Wegen der Mitfahrer-Regelung wird
auf Nr. 2.4 verwiesen.
Die BahnCard 25 kann weiterhin bis
zum 30.09.2004 mit den Sparpreisen kombiniert werden; danach entfällt diese
Möglichkeit.
Besitzer einer BahnCard 25 der 2.
Klasse können auch Fahrkarten der 1. Klasse buchen, wobei jedoch nur der Preis
für die 2. Klasse rabattiert wird. Der
Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse ist voll zu zahlen.
Der Preis beträgt für die:
- 2. Klasse
50 Euro und die
- 1. Klasse 100
Euro.
BahnCard 50
Die Ermäßigung beträgt 50% Rabatt auf den
Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes.
Auch bei der BahnCard 50 gilt die
Mitfahrer-Regelung (Nr. 2.4). Sie kann nicht mit den Sparpreisen kombiniert
werden.
Besitzer einer BahnCard 50 der 2.
Klasse können auch Fahrkarten der 1. Klasse buchen, wobei jedoch nur der Preis
für die 2. Klasse rabattiert wird. Der
Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse ist voll zu zahlen.
Der Preis beträgt für die:
- 2. Klasse 200
Euro und die
- 1. Klasse 400
Euro.
Der Preis der BahnCard
50 wird um 50% ermäßigt für:
- Jugendliche bis 17 Jahre
- Schüler und Studenten bis einschließlich 26 Jahren
- Senioren ab 60 Jahre
- Frührentner und Schwerbehinderte (ab einem Grad der
Behinderung von 70%)
BahnCard 100
Die BahnCard 100
ersetzt die Persönliche NetzCard. Mit ihr kann
beliebig oft in fast allen Zügen der Deutschen Bahn gefahren werden.
Der Preis beträgt für die:
- 2. Klasse 3.000
Euro und die
- 1. Klasse 5.000
Euro.
2.3.2
BahnCard, die zwischen dem
15.12.2002 und 31.07.2003 beschafft wurde
Die in der Zeit zwischen dem 15.12.2002 und
31.07.2003 erworbene BahnCard mit einem Rabatt von 25
% behält weiter ihre Gültigkeit mit den bisherigen Konditionen. Die Kombination
mit den Sparpreisen kann allerdingsnur bis zum
30.09.2004 genutzt werden.
Ein Umstieg von der BahnCard 25
auf die BahnCard 50 ist möglich (Nr. 5.1).
2.3.3
BahnCard, die bis zum 14.12.2002
beschafft wurde
Als Übergangsregelung wird bei BahnCard und BahnCard-First alter
Art (BahnCard vor dem 15.12.2002) bis zum Ablauf der
Gültigkeit ein Rabatt von 50% nur auf Normalpreise gewährt. Die Möglichkeit
eines Umtausches wie unter Nr. 2.3.2 gibt es nicht. Der BahnCard
Rabatt ist mit dem Firmenrabatt und mit dem Mitfahrerrabatt kombinierbar.
2.4
Mitfahrerrabatte
Normalpreis
Bis zu 4 Mitfahrer erhalten 50% Rabatt auf den Normalpreis
abzüglich des Firmenrabattes.
Sparpreise
Mitfahrerrabatte in Höhe von 50% für bis zu 4 Mitfahrer
können auf Sparpreise in Anspruch genommen werden. Ein Firmenrabatt wird bei
Sparpreisen nicht eingeräumt.
BahnCard 25
Die Kombination einer eigenen BahnCard
25 mit dem Mitfahrer-Rabatt ist bis zum 30.09.04 möglich. Auf den Normalpreis
wird der Firmenrabatt gewährt, darauf erhält der Mitfahrer 25% Rabatt auf Grund
der eigenen BahnCard und darauf 50% Mitfahrerrabatt.
Ab dem 01.10.04 wird der Mitfahrer mit eigener BahnCard
wie auch der bisherige Mitfahrer ohne eigene BahnCard
behandelt, d.h. unabhängig ob der Mitfahrer im Besitz einer eigenen BahnCard ist oder nicht, wird 50% Rabatt auf den
Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes gewährt.
BahnCard 50
Der Mitfahrer (mit/ohne BahnCard)
erhält 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes. Es besteht
keine Möglichkeit einer Rabatt-Kombination von Mitfahrerrabatt und eigener BahnCard.
2.5
Nahverkehr
Im Nahverkehr ergeben sich keine Änderungen
innerhalb von Verkehrsverbünden/Tarifgemeinschaften und bezüglich der
bisherigen Streckenzeitkarten. Die Möglichkeit IC/EC mit Streckenzeitkarten
zuzüglich Zuschlägen zu nutzen, besteht nicht mehr.
Für Fernverkehrsreisen sind Anschlussreisen („Zu- und Abbringung“) in
Nahverkehrszügen im Preis eingeschlossen.
2.6
Stornokonditionen
Bei Fahrkarten, die zum Normalpreis in
Kombination mit dem Firmenrabatt als bahn.corporate
Kunde erworben wurden, ist ein Umtausch/eine Erstattung kostenlos bis 10 Tage
nach dem 1. Geltungstag möglich. Ab dem 11. Geltungstag fällt eine Gebühr von
15 Euro an. Bei einem sonstigen Erwerb (ohne das bahn.corporate
Abkommen) ist ein Umtausch/eine Erstattung bis vor dem 1. Geltungstag kostenlos
möglich; ab dem 1. Geltungstag werden 15 Euro erhoben.
Bei den Sparpreisen ist ein Umtausch/eine
Erstattung bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen eine Gebühr von 15
Euro möglich.
Am Reisetag kann die Zugbindung einer
Sparpreis-Fahrkarte (Sparpreis-Zusatzkarte) gegen eine Gebühr von 15 Euro
aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem
Normalpreis ist zu zahlen.
3.
Übertragbare NetzCard
Die übertragbare NetzCard
wurde noch bis Juli 2003 von der DB AG mit einjähriger Gültigkeit angeboten.
4.
Firmenabonnement (FiA)
Das neue Firmenabonnement (FiA)
ersetzt das bisherige Großkundenabonnement (GKA).
Die DB AG rechnet beim Erwerb eines FiA-Wertkontingentes
von 5 000,- Euro den Firmenrabatt des Landes an (Zahlpreis 4550,- €).
Das FiA ist mit BahnCard und Mitfahrerrabatten kombinierbar und hat eine
Laufzeit von einem Jahr. Das FiA wird ausschließlich
elektronisch (CD-Rom) zur Verfügung gestellt. Die Ticketausstellung ist nunmehr
nur elektronisch möglich und erfolgt wie beim bisherigen GKA durch die
Dienststelle.
Da der Einsatz des elektronischen FiA’s ebenso unproblematisch wie der des bisherigen GKA’s ist, sollte es soweit möglich genutzt werden. Es
ermöglicht den Dienststellen weiterhin auch bei kurzfristig auftretendem Bedarf
das volle Rabattpotential zu nutzen. Das FiA ist über
das mit dem Land kooperierende Reisebüro zu beziehen.
5.
Fahrscheinabholung am
Fernverkehrsautomaten (Bahn-Tix)
Neben dem Firmenabonnement wird von der DB AG
auch das sog. „Bahn-Tix-Verfahren“ angeboten. Dieses
ermöglicht wie bisher die Beratung, Bestellung und Bezahlung der Tickets bei
dem mit dem Land kooperierenden Reisebüro, erspart aber deren Zusendung. Die
Abholung der Fahrausweise erfolgt durch die Dienstreisenden am
Fernverkehrsautomaten. Hierbei sind keine Zahlungen zu leisten. Der
Dienstreisende muss lediglich eine entsprechende Auftragsnummer, die er vom
Reisebüro erhalten hat, über den Touch-Screen
eingeben. BahnCard-Inhaber können die Tickets am
Fernverkehrsautomaten auch mit der bei der Buchung im Reisebüro registrierten BahnCard abholen.
Dieses System bietet sich insbesondere an, wenn
eine Ausstellung über das FiA oder eine Übersendung
durch das Reisebüro nicht möglich ist (z.B. bei unplanmäßiger Rückreise).
6.
Fahrkostenerstattung bei Dienstreisen (§ 5
LRKG)
6.1
Stellt die Dienststelle nach überschlägiger Prognose fest, dass
die Beschaffung einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 gegenüber einer Einzelticketbeschaffung zu
einem fiskalisch günstigeren Ergebnis führt, ist – unter dem Gesichtspunkt des
Firmenrabattes – die BahnCard zu beschaffen. Dies
gilt auch für den Fall, dass die Dienststelle einen Umstieg von der BahnCard 25 auf die BahnCard 50
(Nr. 2.3.2) für geboten hält.
6.2
Wird von den Dienstreisenden trotz Aufforderung keine BahnCard beschafft, sind höchstens die Fahrkosten zu
erstatten, die bei ihrem Einsatz angefallen wären.
6.3
Sind Dienstreisende bereits aus persönlichen Gründen im
Besitz einer Bahn-Card, können Fahrkosten nur unter
Berücksichtigung des BahnCard Rabattes und des
Firmenrabattes erstattet werden. Die Kosten der BahnCard
sind nur dann zu erstatten, wenn die Fahrpreisermäßigungen die Kosten der BahnCard erreicht oder überschritten haben. Eine anteilige
Kostenerstattung der BahnCard ist nicht möglich (VV 7
Satz 3 zu § 5 LRKG).
6.4
Können durch frühzeitige Buchungsmöglichkeit Sparpreise
(Sparpreis 25, Sparpreis 50) in Anspruch genommen werden, sollten sie zur
Kosteneinsparung genutzt werden.
Auf
die Stornokonditionen der DB AG (Nr. 2.6) wird hingewiesen.
Bei
Verspätungen, die von der DB AG verursacht sind, kann bei den Sparpreisen der
nächste Anschlusszug benutzt werden. In diesem Fall werden keinerlei
Zusatzkosten (Nr. 2.6 Abs. 3) erhoben.
6.5
In
Fällen, in denen eine Kostenvergleichsberechnung (z.B. bei § 5 Abs. 3 Satz 1
LRKG) durchzuführen ist, ist grundsätzlich der Normalpreis abzüglich des
Firmenrabattes zugrunde zu legen.
Bei
Dienststellen, die den Firmenrabatt nicht in Anspruch nehmen können, sind die
regelmäßig erzielbaren Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen (z.B.
Firmenabonnement – FiA -).
6.6
Alle Buchungen sind über das den Dienststellen bekannte und
mit dem Land kooperierende Reisebüro vorzunehmen, da der auf den Normalpreis
(Nr. 2.1) jeweils gewährte Firmenrabatt umsatzabhängig ist. Auch gelten dann
die für bahn.corporate Kunden besonders flexiblen
Stornobedingungen.
7.
Fahrkostenerstattung in anderen Fällen
Nummer
6 gilt auch für die Bemessung der Fahrkostenerstattung
- bei
Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 5 TEVO,
- der
Fahrkosterstattung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TEVO und
- der
Fahrkostenerstattung nach § 7 LUKG/BUKG.
Mein
Runderlass vom 02.05.2003 (MBl. NRW. S. 534) wird
aufgehoben.
MBl. NRW. 2003 S. 884, geändert durch RdErl.
v. 1.10.2003 (MBl. NRW 2003 S.
1168).