Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 18.1.2008 (MBl. NRW. S. 62).
Historisch:
Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 13.06.2003 - 133 - 2043 - (am 7.7.2005 MGFFI)
Benennung von
Beamtinnen,
Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter
bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der
Sozialgerichtsbarkeit
RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
v. 13.06.2003 - 133 - 2043 - (am
7.7.2005 MGFFI)
Als
ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der
Sozialgerichtsbarkeit sind für die Arbeitgeberseite von den Behörden
Beamtinnen, Beamte und Angestellte zu benennen, die in dienstlicher Eigenschaft
mit der selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten für Angestellte, Arbeiterinnen und
Arbeiter des öffentlichen Dienstes betraut sind.