Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 27.5.2008 (MBl. NRw. 2008 S. 298).
Historisch:
Entgelttarifvertrag Nr. 12 für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 30.Juni 2000 Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - B 4050 - 3.5.1 - IV 1 - u. d. Innenministeriums - 25 - 7.21.11 – 14/03 v. 17.4.2003
Entgelttarifvertrag Nr. 12
für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum
vom 30.Juni 2000
Gem. RdErl. d. Finanzministeriums - B 4050 - 3.5.1 - IV 1 -
u. d. Innenministeriums - 25 - 7.21.11 – 14/03 v. 17.4.2003
für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum
vom 31. Januar 2003
vertreten durch das
Bundesministerium des Innern,
vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und*)
andererseits
______________
*) Gleichlautende Tarifverträge sind
abgeschlossen worden mit
a)
- der Gewerkschaft ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. -
Bundesvorstand -, diese zugleich handelnd für die
-Gewerkschaft der Polizei,
-
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
- Marburger Bund
b)
- der dbb tarifunion, diese zugleich handelnd für
- den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband,
- die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen,
- dem Bund
Deutscher Kriminalbeamter
vereinbart worden.
Entgelt und Verheiratetenzuschläge
für die Monate November und Dezember 2002
Einmalzahlungen
Die Ärzte im Praktikum erhalten im Monat März 2003 eine Einmalzahlung in
entsprechender Anwendung des § 3 des Vergütungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT
(Bund/TdL bzw. VKA) vom 31. Januar 2003 mit der Maßgabe, dass die Einmalzahlung
höchstens 65 € beträgt.
Die Ärzte im Praktikum erhalten im Monat November 2004 eine Einmalzahlung in
entsprechender Anwendung des § 3 des Vergütungstarifvertrages Nr. 35 zum BAT
(Bund/TdL bzw. VKA) vom 31. Januar 2003 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des
Betrages von 50 € der Betrag von 30 € tritt.
Entgelt und Verheiratetenzuschlag
Das monatliche Entgelt für den Arzt im Praktikum beträgt
als Arzt im Praktikum 1161,92
Euro,
als Arzt im Praktikum 1323,96
Euro,
als Arzt im Praktikum 1173,54
Euro,
als Arzt im Praktikum 1337,20
Euro,
als Arzt im Praktikum 1185,28
Euro,
als Arzt im Praktikum 1350,57
Euro.
Bei Anwendung des Absatzes 1 sind Zeiten der Tätigkeit als Arzt im Praktikum,
die in Teilzeitbeschäftigung abgeleistet worden sind, anteilig zu
berücksichtigen.
Neben seinem Entgelt nach Absatz 1 erhält der Arzt im Praktikum einen
monatlichen Verheiratetenzuschlag. Für die Zahlung des Verheiratetenzuschlages
gilt § 29 Abschn. B Abs. 2, 5 und 7 BAT entsprechend.
b) vom 1. Januar bis 30. April 2004 62,46
Euro,
c) vom 1. Mai 2004 an 63,08
Euro.
Ausnahmen vom Geltungsbereich
In-Kraft-Treten, Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. November 2002 in Kraft. Abweichend
von Satz 1 treten die §§ 2 und 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
2
Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines
Kalendermonats, frühestens zum 31. Januar 2005, schriftlich gekündigt werden.