Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben d. RdErl. v. 25.06.2013 (MBl. NRW. 2013 S. 202).
Historisch:
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 20.6.2012
Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09
-
v. 20.6.2012
1
Stundensätze
Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den
höheren Dienst |
73 Euro |
gehobenen Dienst |
58 Euro |
mittleren Dienst |
47 Euro |
einfachen Dienst |
35 Euro. |
Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.
2
Inkrafttreten, Aufhebung
2.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2.2
Der RdErl. des Ministeriums für Inneres und
Kommunales vom 1.7.2011 (MBl. NRW. S. 241) wird
aufgehoben.
Der Minister für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r
MBl. NRW. 2012 S. 528.
Anlagen: