Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch Runderlass vom 28. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 654).
Historisch:
Empfehlungen für den Einsatz der Feuerwehren bei Gefahren durch Chlorgas RdErl. d. Innenministeriums vom 31.05.2001 –V D 4 - 4.201 - 1–
Empfehlungen für den Einsatz der Feuerwehren
bei Gefahren durch Chlorgas
RdErl. d. Innenministeriums vom 31.05.2001
–V D 4 - 4.201 - 1–
Betriebe,
Anlagen oder Firmen mit größeren Chlorgasvorräten sind besonders gefährliche
Objekte im Sinne des § 24 Abs. 1 FSHG. Für diese sind durch die gem.
FSHG zuständigen Gefahrenabwehrbehörden Sonderschutzpläne nach § 22 Abs. 1 FSHG
aufzustellen.
Die Sonderschutzpläne sollten insbesondere enthalten:
- Allgemeine Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr,
- Feuerwehrpläne gem. DIN 14095,
- Regelungen über regelmäßige Einsatzübungen,
- Regelungen über die Warnung der Bevölkerung im Schadensfall,
- Regelungen
über die Räumung oder Evakuierung der Bevölkerung im Schadensfall.
Das Merkblatt
der vfdb „Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch Chlorgas“ des
Referates 10 – Umweltschutz – des Technisch-Wissenschaftlichen Beirates der
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.,
Aidenbachstraße 7, 81379 München, hat den aktuellen Stand der Technik
und einsatztaktische Standards zusammengefasst und für die Feuerwehren
aufbereitet. Dieses Merkblatt ist für den Einsatz der Feuerwehr zweckmäßig und
geeignet. Ich bitte die Regelungen und Hinweise des Merkblattes in der jeweils
aktuellen Fassung zu beachten. Ein Abdruck des Merkblattes (Stand:
Oktober 2000) ist als Anlage beigefügt.
Der RdErl. des
Innenministers vom 31.07.1964 (MBl. NRW. 1964 S. 1132 / SMBl. NRW. 2133) wird
aufgehoben.
Anlagen: