Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 21.1.2010 (MBl. NRW. S. 106).
Historisch:
Obdachlosenerhebung RdErl. d. Innenministers v. 19. 12. 1973 - I C 3/19-31.10.48
Obdachlosenerhebung
RdErl.
d. Innenministers v. 19. 12. 1973 - I C 3/19-31.10.48
Um einen Überblick über die
Entwicklung der Zahl der Obdachlosen zu erhalten, erstellt das Landesamt für
Datenverarbeitung zum 30. Juni eines jeden Jahres eine Zusammenstellung anhand
der von den örtlichen Ordnungsbehörden ausgefüllten Erhebungsbogen. Die
Erhebungsbogen einschließlich Erläuterungen werden den örtlichen
Ordnungsbehörden rechtzeitig zugesandt. Die Bogen sind sorgfältig auszufüllen
und in einfacher Ausfertigung termingemäß unmittelbar an das Landesamt für
Datenverarbeitung Nordrhein-Westfalen zurückzusenden. Eine weitere Ausfertigung
ist von den kreisangehörigen Gemeinden dem zuständigen Oberkreisdirektor zuzuleiten.
Die vorstehende Regelung wird
erneut getroffen, weil die beiden RdErl. v. 3. 3. 1965 (MB1. NW. S. 311) und v.
24.3.1966 (MB1. NW. S. 773) aufgrund § 6 Abs. 2 der Verwaltungsverordnung über
den Abschluss der Bereinigung der Verwaltungsvorschriften vom 29. August 1961 (SMB1. NW. 1141) bereits außer Kraft getreten sind und der RdErl. v. 11. 10.
1968 mit Ablauf des Jahres 1973 außer Kraft tritt.
MBl. NRW. 1974 S. 44,
geändert durch RdErl. v. 1.12. 1977 (MBl. NRW. 1977 S. 2089).