Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdERl. v. 11.3.2008 (MBl.NRW. 2008 S. 200).
Historisch:
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission - Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 –
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen
- Aufgaben der Unfallkommission -
Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d.
Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 –
1.1 Allgemeines
1.2 Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung
1.3 Bildung und Aufgabe von Unfallkommissionen
2.1 Aufgaben der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung
2.2 Datenaustausch an Zuständigkeitsgrenzen
3.1 Identifikation von Unfallhäufungsstellen
3.2 Streckenbezogene Untersuchung bei Autobahnen
3.3 Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen
4 Sitzung der Unfallkommission
4.1 Durchführung
4.2 Einladung
4.3 Protokoll
4.4 Öffentlichkeitsarbeit
4.5 Controlling
4.6 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
1 Organisation der Unfallkommission
2 Ablauf der Arbeit der Unfallkommission
3 Identifikation von Unfallhäufungsstellen
4 Unfalldatenliste zum Unfallmeldeblatt
5 Unfallmeldeblatt
6 Meldung über den Vollzug von Maßnahmen
7 Vorher-/Nachher-Untersuchung
8 Meldung über langjährig bestehende Unfallhäufungsstellen
9 Unfalltypen / Unfallkategorien
10 Begriffe, Definitionen
Allgemeine Grundsätze
Allgemeines
Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung und damit für die Arbeit der Unfallkommission ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Unfallauswertung und die Verfahrensabläufe zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen (UHS) im Straßennetz bei den Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden richten sich nach diesem Erlass.
Zur weiteren Unterstützung ist das Merkblatt für die Auswertung
von Straßenverkehrsunfällen - Teil 1: Führen und Auswerten von
Unfalltypen-Steckkarten und Teil 2: Maßnahmen gegen Unfallhäufungen - der
Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) heranzuziehen.
Bei Abweichungen haben die Regelungen dieses Erlasses Vorrang.
Bei der Erfassung und Auswertung von Straßenverkehrsunfällen sind im Interesse einer zügigen Beseitigung von Unfallhäufungsstellen die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung verstärkt zu nutzen. Rechnergestützte Verfahren zur Auswertung und zur digitalen Darstellung von Straßenverkehrsunfällen sowie eine Vernetzung der Rechnersysteme gewährleisten nicht nur eine zeitnahe Unterrichtung aller beteiligten Behörden, sondern ebenso einen schnelleren Datenzugriff und eine zuverlässigere Identifikation von Unfallhäufungsstellen. Daher wird ein landesweites rechnergestütztes Verfahren zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen angestrebt. Bis zu dessen Einführung können auf örtlicher Ebene eigene Anwendungen genutzt werden, wenn hierüber Einvernehmen zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde besteht.
Solange eine rechnergestützte Identifikation von Unfallhäufungsstellen noch nicht durchgeführt werden kann, teilt die Polizei der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde festgestellte unfallauffällige Bereiche mit. Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt sind und teilt dies der Polizei und der Straßenbaubehörde mit.
Verkehrssicherheit hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen
Stellenwert. Deshalb werden auf Initiative des Innenministeriums (IM) und des
Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MVEL) Qualifizierungsseminare für alle Mitglieder der
Unfallkommissionen angeboten.
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu ist die ortsbezogene Auswertung von Straßenverkehrsunfällen notwendig. Mit ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden (unfallbegünstigende Faktoren). Als Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung werden Maßnahmen festgelegt, die die unfallbegünstigenden Faktoren beseitigen sollen.
Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient
- den Straßenverkehrsbehörden für verkehrsregelnde und
-lenkende Maßnahmen
- den Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung und Verkehrsüberwachung
- den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen.
Für eine sachgerechte Arbeit der Unfallkommission ist eine
enge Zusammenarbeit zwischen diesen drei Behörden zwingend erforderlich.
Bildung und Aufgaben von Unfallkommissionen
Unfallkommissionen sind durch die Straßenverkehrsbehörde
einzurichten. Mitglieder sind Straßenbau-, Polizei- und Straßenverkehrsbehörde.
Einzelheiten über die Organisation der Unfallkommission regelt die Anlage 1.
Aufgabe der Unfallkommission ist es, Unfallhäufungsstellen
zu bewerten und zu beseitigen. Unverzichtbare Arbeitsschritte hierbei sind
- die Analyse des Unfallgeschehens auf bestimmte
Gleichartigkeiten der Unfälle und Zusammenhänge mit örtlichen Gegebenheiten
einschließlich deren Umgebung,
- das Veranlassen von Maßnahmen zur Beseitigung
unfallbegünstigender Faktoren,
- das Überprüfen der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen (Vorher-/Nachher-Untersuchungen),
- die Information der Öffentlichkeit über
Unfallhäufungsstellen und deren Beseitigung.
Der Arbeitsablauf der Unfallkommission ist in Anlage 2 dargestellt.
Falls erforderlich sind Fachleute weiterer Behörden oder
Institutionen in die Tätigkeit der Unfallkommission einzubeziehen, z. B.
Stadtplanungsämter, Verkehrsbetriebe, Schulverwaltungsämter, Blindenverbände u.
a..
Aufbereitung und Auswertung von Daten zur örtlichen Unfalluntersuchung
Aufgaben der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung
Für die Bestimmung von Unfallhäufungsstellen durch die Straßenverkehrsbehörden ist die Arbeit der Polizeibehörden unverzichtbar. Zu den Aufgaben der Polizei gehören:
- Führen von Unfallblattsammlungen
Die Unterlagen (Ausfertigung der Unfallanzeige oder Zusatzblatt zur Unfallmitteilung, ggf. Unfallskizze) zu allen von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen sind in der Unfallblattsammlung mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
- Führen von Unfalltypensteckkarten
Bei der 1-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorie 1 - 4, bei der 3-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorien 1 und 2 sowie alle Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorien 1 - 3 zu stecken.
- Erkennen von unfallauffälligen Bereichen gemäß Anlage 3, Tabelle 1.
Hierbei sind
- im Rahmen der 1-Jahres-Betrachtung die Unfälle gleichen Grundtyps der Kategorien 1-4,
- bei der
3-Jahres-Betrachtung die Unfälle gleichen / ungleichen Grundtyps der Kategorien
1 und 2 sowie Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorie 1-
- Erstellen von Unfalldatenlisten gemäß Muster Anlage 4,
- Analyse der unfallauffälligen Bereiche - hierbei sind auch
die Unfälle der Kategorien 5 bis 7 einzubeziehen - mit Erstellung eines
Unfalldiagramms und ggf. mit Vorschlag einer Abhilfemaßnahme,
- Unverzügliche Meldung der unfallauffälligen Bereiche an
die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde gemäß
Muster Anlage 5.
- Nachmeldung weiterer Unfälle eines unfallauffälligen Bereiches.
Dabei erhält jeder unfallauffällige Bereich von der Polizei
eine fortlaufende Nummer mit Angabe des Jahres, in dem er erstmalig
festgestellt wurde (z.B. 1/02).Wird dieser unfallauffällige Bereich im Weiteren
von der Straßenverkehrsbehörde als UHS bestätigt, wird diese Nummer solange beibehalten,
bis die UHS beseitigt ist, d. h. bis zum erfolgreichen Abschluss der
Vorher-/Nachher-Untersuchung. Tritt eine UHS innerhalb von 5 Jahren erneut auf,
so ist sie wieder unter der ursprünglich vergebenen Nummer zu führen.
Zur Führung der 1- und 3-Jahres-Unfalltypensteckkarten sowie
zum Fertigen der Unfalldiagramme wird auf das Merkblatt der FGSV, Teil 1,
verwiesen.
Die Polizei erhält für die Lokalisierung der Verkehrsunfälle
im Rahmen der Unfallaufnahme und für die Auswertung der Unfalltypensteckkarte
von den Straßenbaulastträgern kostenfrei das notwendige Kartenmaterial.
Datenaustausch an Zuständigkeitsgrenzen
Bei Verkehrsunfällen an Schnittstellen zwischen
- Bundesautobahnen und dem Basisstraßennetz und/oder
- verschiedenen Zuständigkeitsbereichen
sind der jeweils angrenzenden Polizeibehörde Durchschriften
der Verkehrsunfallanzeigen oder der Zusatzblätter zur Unfallmitteilung
zuzusenden, damit diese Unfälle in die dortige Auswertung einbezogen werden
können.
Unfallhäufungsstellen
Identifikation von Unfallhäufungsstellen (UHS)
Durch unverzügliches Auswerten der von der Polizei im Rahmen
der Voruntersuchung übersandten Unfalldaten entscheidet die
Straßenverkehrsbehörde, ob es sich hierbei um Unfallhäufungsstellen handelt,
und teilt dieses der Polizei, der Straßenbaubehörde und ggf. dem Vorsitzenden
der Unfallkommission gemäß Muster Anlage
5 mit.
Ein besonderes Augenmerk soll auf die Unfälle mit schwerem
Personenschaden gelegt werden. Da diese Unfälle in der Regel seltener auftreten
als Unfälle mit Sachschaden, sind ergänzend zur 1-Jahres-Betrachtung
UHS-Grenzwerte für den Zeitraum von 3 Jahren festgelegt worden.
Werden in einem Zeitraum von längstens einem Kalenderjahr
(1-Jahres-Unfalltypensteckkarte) oder von längstens drei Kalenderjahren
(3-Jahres-Unfalltypensteckkarte) die in der Anlage 3 festgestellten Richtwerte erreicht oder überschritten, so
handelt es sich um Unfallhäufungsstellen. Bei hohen Verkehrsbelastungen an
Knotenpunkten ist darüber hinaus im Rahmen der 1-Jahresbetrachtung durch die
Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsmenge gemäß Anlage 3 zu berücksichtigen.
Streckenbezogene Untersuchungen bei Autobahnen
Im Autobahnbereich ist von der Bezirksregierung (Dezernat
53) bei besonders hohen Verkehrsbelastungen (z. B. mehr als 35.000 Kfz/24h bei
einer zweistreifigen und mehr als 45.000 Kfz/24h bei einer dreistreifigen
Richtungsfahrbahn) ein Abgleich der örtlichen Unfallstellensituation mit den
Ergebnissen der streckenabschnittsbezogenen Unfallauswertung des Landes sowohl
im Rahmen der 1-Jahres- als auch der 3-Jahres-Unfalluntersuchung durchzuführen.
Hiernach liegt eine anhand der starren Grenzwerte identifizierte
Unfallhäufungsstelle vor, wenn es sich um einen insgesamt unauffälligen
Streckenabschnitt mit nur geringer Signifikanz
(* und **) handelt. Bei einem hohen Signifikanzniveau (*** und ****)
sind in jedem Fall streckenbezogene Maßnahmen zu untersuchen.
Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen
Die nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen ist für die richtige Maßnahmenfindung unerlässlich. Daher führen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde eigene Analysen durch, die im Rahmen der Unfallkommissionssitzung gemeinsam mit der Polizei zeitnah zu beraten sind.
Zur näheren Untersuchung einer Unfallhäufungsstelle gehören
insbesondere:
- Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung ist ein unverzichtbares Instrument, um
die
Auswirkungen der Örtlichkeit auf das Unfallgeschehen feststellen zu
können. Bei der Durchführung einer Ortsbesichtigung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Es sind alle Unterlagen, wie Unfalldatenlisten,
Unfalldiagramme sowie sonstige Auswertungen aus der Analyse mitzunehmen. Bei
signalisierten Kreuzungen gehören hierzu auch Signallage- und Signalzeitenpläne.
- Bei der Ortsbesichtigung sollten nach Möglichkeit
vergleichbare Bedingungen herrschen wie sie bei der Unfallanalyse festgestellt
wurden (z. B. Sonnenstand, Lichtverhältnisse, Straßenzustand).
- Die Örtlichkeit ist nach möglichen unfallbegünstigenden
Faktoren zu überprüfen. Insbesondere bei Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten
sind u. a. die Merkmale - Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Übersichtlichkeit und
Befahrbarkeit - zu berücksichtigen.
- Erweiterung der Datenbasis durch Einbeziehung der Unfälle
der Kategorien 5 bis 7 zur genaueren
Untersuchung von Gleichartigkeiten,
- Einbeziehung der
Vorjahres-Unfallgeschehen,
- Ggf. längere Beobachtung des Verkehrsablaufes,
- Ggf. Messungen der Geschwindigkeit,
- Ggf. Verkehrsbelastungsdaten.
Sitzung der Unfallkommission
Durchführung
Nach Identifikation einer neuen UHS ist eine Unfallkommissionssitzung zeitnah durchzuführen. Darüber hinaus hat grundsätzlich im 1. Quartal eines jeden Jahres eine Sitzung der Unfallkommission mit dem Ziel der Erfolgskontrolle stattzufinden (Vorher-/Nachher-Untersuchung).
Bei allen Unfallkommissionssitzungen sollen verfügbar sein:
- Unfalltypen-Steckkarten
- Übersichtspläne der relevanten Strecken und Knotenpunkte
- Lagepläne der Unfallstellen
- Unfalldatenlisten und Unfalldiagramme
- Verkehrsbelastungsdaten
- Bild- oder Videoaufnahmen der Unfallstellen
- Darstellung der Verkehrs- und Unfallsituation aus den
Vorjahren
- Unterlagen über bereits durchgeführte Maßnahmen.
- Signallage- und Signalzeitenpläne
Einladung
Die Straßenverkehrsbehörden haben mindestens 14 Tage vor dem
Termin der Unfallkommission unter Beifügung aller Unterlagen Polizei und
Straßenbaulastträger zur Unfallkommissionssitzung einzuladen. Falls
erforderlich, sind Fachleute anderer Behörden und Institutionen mit einzuladen.
Protokoll
Der Vorsitzende der Unfallkommission hat über jede Unfallkommissionssitzung kurzfristig ein Protokoll zu fertigen und den beteiligten Behörden zu übersenden. Hierin ist Folgendes aufzuführen:
- Beschluss der Maßnahmen
- Verkehrsbehördliche Anordnung
- Verantwortliche Behörden für die Umsetzung der Maßnahmen
- Fristen für die Umsetzung, ggf. Zeitraum von
Überwachungsmaßnahmen
- Begründung für nicht umgesetzte Maßnahmen aus vorherigen
Unfallkommissionssitzungen
- Ergebnisse der Vorher-/Nachher-Untersuchungen
Die beteiligten Behörden sind an die gemeinsamen Beschlüsse
der Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen
verpflichtet.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Unfallkommission unterrichtet regelmäßig die
Öffentlichkeit über die Unfallhäufungsstellen und über die getroffenen
Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu sind untereinander abgestimmte
Presseerklärungen und/oder gemeinsame Pressekonferenzen erforderlich.
Controlling
Die Durchführung von Maßnahmen ist von den zuständigen Stellen
den Beteiligten der Unfallkommission gemäß Muster Anlage 6 mitzuteilen.
Alle umgesetzten Maßnahmen der Unfallkommission sind durch
Vorher-/Nachher-Untersuchungen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde
anhand der Anlage 7 auf ihre
Wirksamkeit zu überprüfen. Sofern durch die beschlossenen Maßnahmen die UHS
nicht beseitigt werden konnte, sind von der Unfallkommission weiter gehende
Maßnahmen zu beschließen.
Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörden haben ihrer Aufsichtsbehörde sowohl die Einladungen als auch eine Ausfertigung der Protokolle der Sitzungen der Unfallkommissionen zu übersenden.
Darüber hinaus sind von den Straßenverkehrsbehörden der Aufsichtsbehörde unter Verwendung der Anlage 8 alle UHS zu melden, die mindestens zwei Jahre alt sind und bei denen
- von der Unfallkommission bauliche, verkehrliche oder
polizeiliche Maßnahmen beschlossen, aber nicht realisiert wurden,
- Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt wurden,
- bauliche Maßnahmen nur nach langjährigen Planungs- und
Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können.
Sofern zwischen den in der Unfallkommission vertretenen
Behörden über notwendige Verbesserungsmaßnahmen keine Einigung erzielt werden
kann, ist seitens der Straßenverkehrsbehörde die Aufsichtsbehörde einzuschalten.
Art und Durchführung von Maßnahmen
Entsprechend den Ergebnissen der Unfallauswertung sind
geeignete Maßnahmen zu treffen.
Dabei kommen Sofortmaßnahmen wie auch längerfristige
Maßnahmen in Betracht. Werden bauliche Maßnahmen beschlossen, deren
Realisierung i. d. R. längere Zeiträume in Anspruch nimmt, muss die
Unfallkommission Sofortmaßnahmen als Zwischenlösungen festlegen. Dazu gehören
Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Markierungen, kleinere bauliche
Veränderungen, die mit vertretbarem Aufwand kurzfristig realisiert werden
können, sowie Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Längerfristige Maßnahmen sind auch nach Entschärfung der UHS
weiter zu verfolgen, es sei denn, die Unfallkommission stellt fest, dass die umgesetzten
Sofortmaßnahmen bereits nachhaltig wirken.
Die VwV-StVO und das „Merkblatt für die Auswertung
von Straßenverkehrsunfällen, Teil 2“ geben einen guten Anhalt für mögliche
Maßnahmen.
Bei der Maßnahmenfindung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Sofortmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen,
- erfolgreiche Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle
dürfen nicht ohne weiteres auf eine ähnliche Unfallhäufungsstelle übertragen
werden,
- bei der Entscheidung über Maßnahmen ist immer zu prüfen,
ob sich dadurch unter Umständen Unfälle anderen Typs ergeben bzw. sich das
Unfallgeschehen in andere Bereiche verlagert,
- Verkehrsregelungs- oder Überwachungsmaßnahmen sollen, wenn
es bauliche Lösungen gibt, nur eine Zwischenlösung sein.
- Maßnahmen an Zuständigkeitsgrenzen sind zwischen den
beteiligten Unfallkommissionen abzustimmen.
Aufhebungsvorschrift
Der
Gem. RdErl. des Innenministeriums - IV C 4 - 6262 - und des Ministeriums für
Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr - 633 - 75 - 05 / 2 - des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.1999 (MBl. NRW. 1999, Seite 1280)
„Auswertung von Straßenverkehrsunfällen“ wird hiermit aufgehoben.
Anlagen: