Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. des Innenministeriums v. 9.12.2005 (n.v.)
Historisch:
Bekämpfung von Verkehrsunfällen durch die Polizei RdErl. d. Innenministers v. 12. 2.1981 -IV C 5 - 621/6231/6242
Bekämpfung
von Verkehrsunfällen durch die Polizei
RdErl. d. Innenministers v. 12. 2.1981
-IV C 5 - 621/6231/6242
1
entfallen
2
entfallen
3
entfallen
4
Erfassung verkehrspolizeilicher Maßnahmen
5
entfallen
6
entfallen
7
entfallen
Anlagen 1 bis 6 entfallen
Anlage 7
Meldedienst
Jahr für Jahr werden bei Verkehrsunfällen zahlreiche
Mitbürger getötet oder verletzt. Aber auch die Zahl von Unfällen mit
erheblichem Sachschaden ist bedeutend. Deshalb sind alleMöglichkeiten zur
Verhütung und Bekämpfung von Verkehrsunfällen auszuschöpfen. Die Polizei hat
dabei einen wesentlichen Beitrag zu leisten, zumal es ihr - wenn auch nicht
allein - obliegt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
abzuwehren. Der Auftrag der Polizei ist im Wesentlichen in folgenden Bereichen
zu erfüllen:
- Beseitigung von Unfallbrennpunkten
- Verkehrsaufklärung
- Verkehrsüberwachung
Nur durch gezielte Maßnahmen in allen drei Bereichen kann
die Verkehrssicherheit merkbar verbessert werden. Hierfür gelten folgende
Richtlinien:
1 entfallen
2 entfallen
3 entfallen
4 Erfassung verkehrspolizeilicher Maßnahmen
Folgende verkehrspolizeilichen Maßnahmen sind nach Anlage 7
„Meldedienst" zu erfassen:
- bei der Bekämpfung von Hauptunfallursachen
- bei Schwerpunkteinsätzen oder Verkehrskontrollen
- bei der Verkehrsaufklärung
- bei der Beseitigung von Unfallbrennpunkten.
Die Erfassung dient ausschließlich der Lagebeurteilung im
Zusammenhang mit der Unfallentwicklung, der Einsatzplanung, der vergleichenden
Rückschau und der Unterrichtung der Öffentlichkeit. Bei den Maßnahmen zur
Bekämpfung von Hauptunfallursachen und zur Verkehrsaufklärung darf es nicht das
Ziel sein, eine Vielzahl von Eintragungen in den Vordrucken zu erreichen. Art
und Zahl der Maßnahmen sind nach der Unfallentwicklung auszurichten.
Vergleichende Gegenüberstellungen der Unfallentwicklung und der repressiven
Maßnahmen einzelner Schutzbereiche/Polizeistationen sind nicht vorzunehmen.
5 entfallen
6 entfallen
7 entfallen
Anlagen: