Aufgehoben d. RdErl. v. 29.11.2010 (MBl. NRW. 2010 S. 898).
Sportgruppen der Polizei
RdErl. d. Innenministeriums IV
C 3 – 4729 –
v. 5.1.2000
Das
Polizeiausbildungsinstitut Selm/Polizeisportbildungsstätte betreut zur
Förderung des Polizeisports und für Auftritte im Rahmen der polizeilichen
Öffentlichkeitsarbeit die
- Polizei-Landesturnriege und
- Polizei-Landeskarategruppe
und
regelt deren Einsatz.
Die
Sportgruppen können eingesetzt werden
1.
bei dienstlichen
Veranstaltungen oder Anlässen im dienstlichen oder öffentlichen Interesse,
2.
bei sonstigen
Veranstaltungen, sofern deren Art und Bedeutung der Mitwirkung nicht
entgegenstehen.
Für
Auftritte gem. Nr. 2. hat der Veranstalter für alle anfallenden Kosten eine
Pauschalvergütung von insgesamt 1.278,23 Euro zu tragen, die als Einnahmen bei Einzelplan 03, Kapitel 03 110, Titel 119
50 zu buchen sind.
Der RdErl. v. 10.7.1990 (n.v.) –
IV C 3 – 4729 –, zuletzt geändert durch RdErl. v. 11.12.1996 (n.v.), wird
hiermit aufgehoben.
MBl. NRW.
2000 S. 48.