Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2018 (MBl. NRW. S. 741).
Historisch:
Festlegung der Stundensätze des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IA5-36.50 Vom 17. Januar 2017
Festlegung der
Stundensätze des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes des Allgemeinen
Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IA5-36.50
Vom 17. Januar 2017
Die Stundensätze für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes des LANUV betragen unter Heranziehung der Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung für die
- Laufbahngruppe 2 ab dem 2.
Einstiegsamt,
ehemals höherer Dienst
88 Euro,
- Laufbahngruppe 2 ab dem 1.
Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt,
ehemals gehobener Dienst 75 Euro,
- Laufbahngruppe 1 ab dem 2.
Einstiegsamt,
ehemals mittlerer Dienst 67
Euro,
- Laufbahngruppe 1 ab dem 1.
Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt,
ehemals einfacher Dienst 57 Euro.
Die Bekanntmachung vom 16. Juni 2016 (MBl. NRW. S. 450) wird aufgehoben.
MBl . NRW. 2017 S. 60.